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Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen

Bachelor: Zugangsvoraussetzungen

Als Zugangsvoraussetzung gilt:

  • die deutsche Fachhochschulreife
  • eine gleichwertige Ausbildung
  • die allgemeine deutsche Fachhochschulreife
  • die fachgebundene deutsche Fachhochschulreife
  • die ausländische - der deutschen Fachhochschulreife gleichwertige Hochschulreife.

Bei mehr geeigneten Bewerbern als Studienplätzen werden diese nach dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens vergeben. Dabei werden folgende Kriterien bewert

  • Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
  • Einzelnoten der Fächer Deutsch, Mathematik und der am besten bewerteten fortgeführten Fremdsprache
  • Eine Begründung und Angaben zu Berufsausbildungen, praktischen Tätigkeiten, fachspezifischen Fähigkeiten und außerschulischen Leistungen, die eine besondere Eignung für den angestrebten Studiengang erwarten lassen

Fremdsprachenkenntnisse, Deutschkenntnisse

Die Lehrveranstaltungen sind großenteils in Deutsch, so dass gute Deutschkenntnisse erforderlich sind. Da manche Veranstaltungen in Englisch gehalten werden, sind auch Grundkenntnisse in Englisch erforderlich, die während des Studiums vertieft werden können.

Master: Zulassungsvoraussetzungen (Auswahlkriterien)

Zugangsberechtigt zum Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik sind Absolventen eines Hochschulstudiums mit den Abschlüssen Bachelor oder Diplom in der Fachrichtung Wirtschaftsinformatik oder in vergleichbaren Studiengängen, die sowohl informationstechnische als auch betriebswirtschaftliche Bereiche abdecken. Bei Absolventen anderer Fachrichtungen kann einschlägige Berufserfahrung als Zugangsvoraussetzung anerkannt werden, wenn diese diejenigen informationstechnischen oder betriebswirtschaftlichen Bereiche abdeckt, die nicht Bestandteil des grundständigen Studiums waren. Voraussetzung für die Zulassung ist weiter ein überdurchschnittlicher Abschluss des Hochschulstudiums.

Übergänge vom/zum herkömmlichen Qualifizierungssystem

Da die Diplomstudiengänge der Wirtschaftsinformatik abgeschlossen sind, sind Übergangsregelungen nicht erforderlich.

 

Letzte Änderung: 18.05.2008 - Verantwortlich: